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Warum Sozialpass ?

Millionen von Menschen in Deutschland leben in Armut.

Eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, auch in sehr bescheidenem Rahmen, ist diesen Menschen kaum noch möglich.
Ein Sozialpass bietet einen kleinen Ausweg aus dieser ausweglose erscheinenden Situation. Wenn ein Betroffener nur sehr wenig Geld hat, dann sollte es ihm trotzdem möglich sein, an den Dingen teilzuhaben, die ohnehin in starkem Maße von der Allgemeinheit getragen werden.

Mangelnde Mobilität ist ein Beispiel für die Einschränkungen, die mit der Armut einhergehen.
Mit der Einführung eines Sozialpasses kann ein Mensch in seiner Region oder Stadt wieder mehr Mitmenschen erreichen - sei es seine Familie, seine (ähnlich armen) Freunde - oder auch nur zum Aufsuchen der Behörden in einem entfernten Verwaltungszentrum.

Die Einschätzung einiger politischer Gruppen, die Ausgabe eines Sozialpasses an Bedürftige würde einer Stigmatisierung dieses Personenkreises gleichkommen teilen wir nicht. Vielmehr haben wir aus vielen Gesprächen mit den Betroffenen die deutliche Antwort bekommen, dass jede zusätzliche Hilfe willkommen ist.

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Ausstattung

Einzelheiten zu den Forderungen finden Sie unter dem Link Datenbasis

Verkehrsdienstleistungen
Mobilität ist lebenswichtig!
Deshalb muss der Sozialpass die kostengünstige Nutzung des ÖPNV enthalten. Die dafür vorgesehenen € 18,11 reichen in keinem Fall auch nur für die günstigste Monatskarte. Wir haben aber durchaus die Bereitschaft der Betroffenen festgestellt, obigen Betrag gegen Bereitstellung der Transportleistung zu zahlen.
Freizeit, Unterhaltung und Kultur
Aus den vielfältigen Forderungen die uns erreicht haben nur einige Beispiele:

Ermäßigter Besuch von Theatern, Museen, Ausstellungen, Schwimmbädern
Ermäßigte Abonnements von Tageszeitungen
Lehr- und Lernmaterialienfreiheit bzw. -Ermäßigung
Kostengünstiger Bezug von Materialien für die künstlerische Betätigung
Nachrichtenübermittlung
Schon die Forderung des Gesetzgebers auf intensive Bewerbungstätigkeit impliziert die kostenfreie Nutzung des Internets in DSL-Qualität
Gesundheitspflege
Ebenso eine Selbstverständlichkeit muss der Wegfall der Praxisgebühr sowie der Zuzahlungen für Medikamente und Krankenhausaufenthalte für die Betroffenen sein.
Wohnen
Unter Berücksichtigung permanent steigender Energiekosten, die auch nicht durch eine adäquate Erhöhung des Regelsatzes kompensiert werden, muss ein Sozialtarif für Strom und Gas eingeführt werden.

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Zielgruppen

Grundsicherungsempfänger (SGB II/SGB XII)
Die im Regelsatz/in der Regelleistung vorgesehenen Beträge reichen in keinem Fall aus, eine Teilhabe der Betroffenen am öffentlichen Leben in bescheidenem Maße sicher zu stellen. Für diesen Personenkreis ist der Sozialpass zur Sicherung ihrer Lebensqualität unabdingbar!
Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen
Je nach Sichtweise wird die Armutsgrenze mit unterschiedlichen Werten belegt. Unserer Ansicht nach ist sie eindeutig mit der Pfändungsfreigrenze nach § 850c ZPO definiert. Alle Gesamt-Nettoeinkommen unterhalb dieses Wertes müssen als prekär bezeichnet werden. Die Betroffenen sollen damit in gleicher Weise an den Vergünstigungen des Sozialpasses partizipieren.
Ausschliesslich ehrenamtlich Tätige
Diese Personengruppe stellt ihre Arbeitskraft der Gemeinschaft unentgeltlich zur Verfügung. Es sollte für die Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit sein, wenigstens mit kleinen Vergünstigungen diese wertvollen Leistungen auszugleichen. Die von einigen Ländern eingeführte Ehrenamtskarte muss gegebenenfalls in ihren Leistungen erweitert werden.
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Wer zahlt ?

Kurze Antwort: Alle !

Die Gesellschaft muss bereit sein, für die Menschen ohne oder mit geringem Einkommen einen kleinen Teil ihres Reichtums abzugeben. Wenn wir es an der Spendenbereitschaft für z.B. Katastrophen in fernen Ländern oder vor der Haustür, an den Geldeingängen verschiedener gemeinnütziger Lotterien und Gewinnspielen messen, ist die Gesellschaft dazu auch durchaus bereit.

Für einen kleinen Bereich von Menschen - z.B. Behinderte, Wehrpflichtige, Sozialrentner - werden bereits heute in öffentlichen Einrichtungen im Staats- oder Landesbesitz Ermässigungen gewährt, teilweise bereits in der Form des Sozialpasses. Im Prinzip müsste also nur der Personenkreis (s.o.) der Berechtigten ausgeweitet werden.

Die Institutionen in Bundes- und Landesbesitz können dabei eine Vorreiterrolle spielen. Sicherlich ist es weniger einfach, die Transportleistungen entsprechend unserer oben genannten Forderung auszustatten, da kraft Gesetzes für den ÖPNV die Städte, Kreise und Gemeinden die Finanzierung zu übernehmen haben. Unsere Überzeugungsarbeit wird also etwas umfangreicher.

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Alternativen ?

Eine Alternative hat bereits der Bundespräsident Horst Köhler genannt: Das bedingungslose Grundeinkommen!

Zur Zeit findet eine breite Diskussion in Politik und Öffentlichkeit unter anderem über den Mindestlohn, einen wie auch immer ausgestatteten Kombilohn und weitere teils recht absurde Vorhaben statt, die mit unsinnigem Verwaltungsaufwand verhindern sollen, dass der Anteil an Armen der Bevölkerung über 50 % schwappt. Gelinde gesagt: Alles Schwachsinn!

Das bedingungslose Grundeinkommen schafft nicht nur Ruhe an der Sozialfront - es bedeutet wesentlich mehr: Die gesamte Arbeits- und Sozialverwaltung brauchen wir nicht mehr und damit fallen auch die damit verbundenen Milliardenausgaben weg. Den wichtigsten Aspekt aber sehen wir in dem Gewinn persönlicher Freiheit. Der Wegfall des Arbeitszwangs kann zwar durchaus dazu führen, dass Einige wirklich nichts mehr arbeiten. Gut, sei es dann so. Diese Menschen müssen aber auch von einem sehr geringen Grundeinkommen leben. Alle anderen können arbeiten, d.h. ihr Einkommen entsprechend den persönlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten gestalten.

Zu diesem Thema finden Sie ausser dem direkten Link in der Navigationsspalte weitere umfangreiche Materialien unter Weitere Links.