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Übersicht

Der sogenannte Regelsatz setzt sich insgesamt wie folgt zusammen (Monatswerte):

Innerhalb dieser Bereiche findet nochmals eine weitere Differenzierung statt, auf die wir im Folgenden eingehen, falls erforderlich.

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Verkehrsdienstleistungen

Im obigen Wert sind € 18,11 für den ÖPNV enthalten.
Davon müssen Fahrten zu Behörden, zu Ärzten und zu Bewerbungsgesprächen finanziert werden. Hinzu kommen die erforderlichen Einkaufsfahrten um einigermaßen mit dem engen Lebensmittelbudget auszukommen.

In unseren Augen ein untragbarer Zustand, da in manchen Regionen Kosten für eine Fahrt von € 5,- keine Seltenheit ist. Mit zwei notwendigen Fahrten im Monat ist dieses Budget also bereits ausgeschöpft.

Wir fordern deshalb, im Sozialpass gegen Zahlung des o.a. Betrages die Beförderung im ÖPNV auf Stadt- bzw. Landkreisebene zu integrieren.

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Freizeit, Unterhaltung und Kultur

Hier sind besonders die Kinder vom Mangel betroffen. Aus dem Satz soll auch der gesamte Schulbedarf bestritten werden - dieser findet sich ansonsten nirgends im Regelsatz wieder.
Hier muss über den Sozialpass ein Ausgleich mindestens für den Besuch öffentlicher Einrichtungen wie Schwimmbäder etc. geschaffen werden.
Gleichzeitig soll der Sozialpass auch zu vergünstigten (z.B. Studententarif) Abonnements von Tageszeitungen Gültigkeit besitzen.

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Nachrichtenübermittlung

Insbesondere die Bezieher von ALG II sind gehalten, ständig, d.h. telefonisch erreichbar zu sein. Zusätzlich soll aus diesem Topf auch das Porto für erforderliche Bewerbungen gezahlt werden.
Hier ist der Sozialpass mindestens mit einem kostenfreien Internet-Anschluss auszustatten, da bereits im Gesetz die intensive Bewerbungstätigkeit vorgeschrieben wird.

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Gesundheitspflege

Der vorgesehene Wert ist absolut indiskutabel. Zur Erhaltung der Gesundheit sind sowohl ein Arztbesuch als auch ein Zahnarzttermin pro Quartal notwendig. Damit ist der Satz bereits zur Hälfte aufgebraucht. Erforderliche Medikamente - durch die Zuzahlungsregelung - werden unerschwinglich. Notwendige Behandlungen unterbleiben und zur psychischen Belastung der Betroffenen kommen erhebliche Gesundheitsstörungen, die letztlich zur Erwerbsunfähigkeit führen werden.

Ein erforderlicher Krankenhausaufenthalt kann zur finanziellen Katastrophe führen, da zu den € 10,-/Tag auch noch der Abzug der Leistung für Nahrungsmittel hinzukommt.

Hier muss der Sozialpass die Befreiung von jeglicher Zuzahlung, sei es bei Medikamenten, Krankenhausaufenthalten und Zahnersatz enthalten, hierzu gehört auch der Erlass der Praxisgebühr.

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Wohnen

In manchen Regionen sind die Preise für Energie wie Strom und Gas im Jahre 2005 um bis zu 20 %, die Heizölpreise teilweise bis zu 40 % gestiegen. Bereits der Regelsatz reicht für die Basisversorgung nicht aus, die in auch bescheidenen Wohnverhältnissen vorhandene zentrale Warmwasserversorgung soll daraus auch noch gezahlt werden - bei ständig steigenden Preisen.

Unsere Forderung hier ist entweder eine entsprechende Erhöhung des Regelsatzes oder ein per Gesetz verordneter Sozialtarif zum Bezug von Energie für Sozialpassinhaber.

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Materialien

Nachfolgende Texte und Berichte sind mindestens lesenswert, wenn nicht für unsere Arbeit - und die daraus folgenden Argumente - essentiell. Die Berichte und Dokumente liegen alle im PDF (Adobe Reader) Format vor und können mit 'rechtsklick' heruntergeladen werden.

Expertisen des DPWV
Expertise-Broschüre
Expertise zur Kinderarmut Teil 1
Tabellenbeilage zur Erläuterung
Landkreistabelle A
Landkreistabelle B
Informationen der Bundeszentrale für politische Bildung
Arbeitsmarktreformen
Bürgerengagement
Datenreport 2004
Direkte Demokratie
Reformen des Sozialstaates
Ungleichheit - Ungerechtigkeit